D-Arzt bei Unfällen
Chirurgische Praxis für Gesetzlich Versicherte und Privatversicherte
D-Arzt in der CPO München
Die Chirurgische Praxis Olympiazentrum (CPO München) ist von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Unfällen, die während der Ausübung des Berufes oder der Ausbildung, in der Universität, Schule oder Kindergarten passieren zuständig und zugelassen.
Arbeits-, Schul-/ Wegeunfall
Sollten Sie selber oder Ihr Kind/Kollege/Mitarbeiter einen Arbeitsunfall, Wege- oder Schulunfall erlitten haben, empfehlen wir Ihnen in Ihrem Betrieb eine Unfallmeldung zu machen und bitten Sie, die hier hinterlegte „Unfallmeldung“ auszufüllen und zu dem Besuch in der CPO mitzubringen.
Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie in Ihrem Betrieb. Alternativ kann bei der Info-Hotline der Berufsgenossenschaften kostenlos unter 0800 60 50 40 4 nachgefragt werden.
D-Arzt / Durchgangsarzt
Dr. med. Jörn Westhoff ist von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie deren Unfallfolgen als D-Arzt (Durchgangsarzt) zugelassen.
Seine Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie und die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ ermächtigt unseren Chirurgen akute Verletzungen, deren Unfallfolgen und eventuell notwendige operative Therapien durchzuführen. Unsere Praxis verfügt über spezielle Räume für invasive Eingriffe und einen Röntgenraum.
Das Durchgangsarztverfahren
Die Landesverbände der Berufsgenossenschaften beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren. Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten mit regelmäßigen Fortbildungen bereit sein.
Bundesweit sind über 3.800 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte in das Durchgangsarztverfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden circa 2.900.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.
Nach Novellierung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens ist seit Beginn 2016 das sogenannte H-Arztverfahren (Fachärzte für Orthopädie) ausgelaufen. Ab 2016 sind nur noch D-Ärzte mit besonderer Qualifikation (Facharzt für spezielle Unfallchirurgie) und voller Zulassung der Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zugelassen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung
Etwa 70 Millionen Bundesbürger sind in der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) versichert. Sie ist die einzige Versicherung, in der die meisten Mitglieder keine Versicherungsgebühren bezahlen.
Eine Praxisgebühr oder Zuzahlung wird bei diesen Behandlungen nicht erhoben. Eine Überweisung ist ebenso nicht erforderlich.
Aufgaben eines D-Arztes
Ein D-Arzt erstellt die medizinische Diagnose, übernimmt die fachärztliche Erstversorgung und ermittelt das Unfallgeschehen. Als D-Arzt entscheidet er, ob die Schwere des Unfalls die Einweisung in eine Unfallklinik erfordert.
Auch notwendige Heilmittel (Ultraschall-/ Elektrotherapie) und Hilfsmittel, wie z.B. Kunststoff-Gipsschienen werden von einem D-Arzt verordnet. Er agiert gleichsam als Vertreter der Unfallversicherung, steuert das komplette Heilverfahren bzw. entscheidet, ob die Verletzung des Patienten ein Hinzuziehen eines weiteren Facharztes notwendig macht.
Sie haben noch Fragen?
Unser Praxisteam können Sie jederzeit ansprechen! Auch in Englisch, Serbo-kroatisch, Spanisch, Französisch und Italienisch.
"In guten Händen"
Praxiszeiten
Mo., Di., Do.
08:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Mi., und Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Tel. 089 / 351 6047
Fax 089 / 351 6049
Termine bitte telefonisch vereinbaren!
Olympiazentrum
Helene-Mayer-Ring 14
80809 München